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Information zum Microchip

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Wußten Sie, daß in Deutschland jährlich viele Tausend Hunde entlaufen oder gestohlen werden? Ein Großteil dieser Tiere kehrt nie wieder nach Hause zurück, weil ihr Besitzer nicht ausfindig gemacht werden kann. Andere müssen über Tage und Wochen im Tierheim bleiben, bis sie endlich zu ihren Besitzern zurückvermittelt werden. Oft scheitert die schnelle und unkomplizierte Zuordnung eines verloren gegangenen Hundes an der fehlenden oder schwer zu lesenden Kennzeichnung.

 

Tierkennzeichnung. Wie zu Großvaters Zeiten?

Die Kennzeichnung der meisten Hunde erfolgt auch heute immer noch durch eine Tätowierung. In der Praxis zeigt sich jedoch oft, daß die Nummern mit den Jahren verblassen und dadurch unlesbar werden. Dann ist der Hund nicht mehr zu identifizieren. Außerdem können diese äußerlichen Kennzeichen verhältnismäßig leicht manipuliert werden.

Microchip - Der Transponder
Der Transponder wird mit einem Applikator injiziert
© 2000 Virbac Tierarzneimittel GmbH

Ein weiterer, handfester Nachteil ist die Schmerzhaftigkeit des Eingriffs. Die meisten Welpen quittieren die Tätowierung mit deutlichen Schmerzäußerungen.

 

Moderne Alternative

Dabei wäre es leicht, dieses Problem auf elegante Weise zu lösen: Durch die Injektion eines Transponders zur lebenslangen, schmerzfreien Kennzeichnung.
Transponder

Microchip - Der Applikator
Applikator für Transponder
© 2000 Vierbac Tierarzneimittel GmbH

Solch ein Transponder ist reiskorngroß. Er besteht aus einer medizinisch geprüften Bioglaskapsel und enthält einen Mikrochip sowie eine kleine Antenne. Der Transponder wird vom Tierarzt über eine sterile Einwegspritze schnell, sicher und schmerzfrei unter die Haut des Hundes oder der Katze direkt hinter dem Ohr injiziert. Er verwächst in kurzer Zeit mit dem Gewebe.

Auf dem Mikrochip ist ein 15-stelliger, nur einmalig vergebener, unveränderlich programmierter Code gespeichert. Er enthält unter anderem ein offizielles Herstellerkürzel, das eine erhebliche Produktsicherheit für den Tierbesitzer bedeutet.

Nach der Implantation - also dem Injizieren - wird der Code mit Namen und Adresse des Tierbesitzers im Zuchtverband gespeichert, wie es auch bei der Tätowierung üblich ist. Zusätzlich empfiehlt sich eine weitere Registrierung in einem der deutschen Haustierregister:
 

Microchip - Aufbau desTransponders
Aufbau desTransponders
© 2000 Virbac Tierarzneimittel GmbH
  •     Deutscher Tierschutzbund e. V. in 53115 Bonn
  •     TASSO Haustierzentralregister e.V. in 65795 Hattersheim
  •     Ifta GmbH Internationale Zentrale Tierregistrierung in 88145 Maria Thann


Über diese Register können verloren gegangene Hunde von jedem Tierheim immer und unabänderlich dem Besitzer zugeordnet werden.

Mit einem speziellen Lesegerät kann der Code abgelesen werden. Diese Geräte haben die Größe eines Handys und sind mittlerweile aufgrund der verbreiteten elektronischen Kennzeichnung von Hunden und Katzen in vielen Tierarztpraxen vorhanden, aber auch bei Vereinen und Verbänden sowie an Grenzübergängen.

Das Gerät sendet ein schwaches, niederfrequentes und daher gesundheitlich völlig unbedenkliches Feld aus harmlosen elektromagnetischen Wellen aus (Radiowellen). Die Spule im Transponder wirkt als Mikroantenne und reflektiert die 15-stellige Codenummer des Chips zum Gerät, auf dessen Display sie dann lesbar ist. Interessant ist in dem Zusammenhang, daß der Transponder nur ganz kurzfristig durch das Lesegerät zur Signalabgabe über die Antenne aktiviert wird und sich ansonsten völlig passiv verhält, also nicht strahlt.
 

 

Mit ISO weltweit auf der sicheren Seite


Seit einiger Zeit sind alle Transponder-Systeme im Handel vereinheitlicht worden: Der internationale Standard (ISO-Standard) gilt seit 1996.

Microchip - Lesegerät
Anzeige der Codenummer im Lesegerät
© 2000 Virbac Tierarzneimittel GmbH

Er gewährleistet einerseits einen hohen technischen Qualitätsstandard aller elektronischen Tierkennzeichnungssysteme. Vor allem aber hat er das ermöglicht, was in den Anfangsjahren der Mikrochip-Anwendung nicht selbstverständlich war: Er ermöglicht die weltweite Gültigkeit und Lesbarkeit eines jeden ISO-Transponders. Das bedeutet: Wer seinen Hund heute mit einem ISO-Transponder „chippen" läßt, kann absolut sicher sein, daß das Tier mit jedem ISO-Lesegerät identifiziert werden kann. In Deutschland haben praktisch alle Marktanbieter nur noch ISO-Transponder im Programm - und jeder Hundebesitzer sollte darauf bestehen, daß sein Tier nachweislich nur mit einem ISO-Transponder gekennzeichnet wird.

In vielen europäischen Nachbarländern ist die elektronische Kennzeichnung von Hunden bereits weit verbreitet.

Einen bislang einzigartigen Zusatzservice in puncto Transponder bietet derzeit das BACKHOME-System der Firma Virbac. Hier enthält der Zifferncode des Mikrochips zusätzlich einen Ländercode in Buchstaben: DEU steht für Deutschland.

 

Nach Großbritannien reisen: Jetzt mit Transponder möglich

Wer früher mit seinem Hund nach Großbritannien einreisen wollte, mußte dem Tier eine sechsmonatige Quarantäne zumuten - ein Umstand, der solche Unternehmungen praktisch unmöglich machte.

Seit dem 28. Februar 2000 jedoch ist dies unter Einhaltung einer Reihe von Auflagen möglich. Zum Kernpunkt dieser Auflagen gehört die Verpflichtung, daß der Hund zur eindeutigen Sicherung seiner Identität mit einem Transponder versehen wird - übrigens auch, wenn er schon tätowiert ist. Außerdem sind folgende weiteren Bedingungen zu beachten:
 

  •     Der Hund muß gegen Tollwut geimpft worden sein und laufend im korrekten Abstand nachgeimpft werden.
  •     Der Erfolg dieser Impfungen ist durch eine Blutuntersuchung zu bestätigen.
  •     Diese Kontrolluntersuchung muß mindestens sechs Monate vor der beabsichtigten Einreise erfolgt sein und durch die Veterinärbehörde bestätigt werden.
  •     24 bis 48 Stunden vor der Einreise ist das Tier zusätzlich gegen Innen- und Außenparasiten zu behandeln.


Dieses Einreise-Schema ist zwar immer noch aufwendig, aber dennoch ohne Belastungen für den Hund zu erfüllen. Damit ist die Mitnahme des Hundes in den Urlaub nach Großbritannien nun endlich möglich. Das Verfahren ist von den englischen Behörden zwar zunächst nur als Pilotprojekt vorgesehen, wird aber im Jahre 2001 mit höchster Wahrscheinlichkeit zur Routine erklärt werden.

 

Die Zukunft: gewinnt Deutschland den Anschluß?

Derzeit sind von den ungefähr 10 Millionen Hunden und Katzen in Deutschland schätzungsweise 1,3 Millionen in den Haustierregistern erfaßt, davon ungefähr 300.000 mittels elektronischer Kennzeichnung.

Im europäischen Vergleich erscheinen diese Zahlen immer noch äußerst gering. Die niederländischen Rassehunde beispielsweise werden seit drei Jahren obligatorisch elektronisch gekennzeichnet. Andere Länder, darunter Belgien, Irland, Norwegen, Schweden und Dänemark schreiben Transponder zur unverwechselbaren Kennzeichnung für bestimmte Hundegruppen, beispielsweise für Rennhunde oder potenziell gefährlicher Rassen, obligatorisch vor. Seit 1999 besteht für die über 500.000 Hunde der Region Venedig eine Transponderpflicht.

Im außereuropäischen Ausland existiert eine verbindliche Kennzeichnung mittels injizierbarem Mikrochip unter anderem in Hong Kong. Die australischen Behörden kämpfen seit Jahren gegen eine Flut von jährlich mehreren Zehntausend ausgesetzten Hunden und Katzen, die nach dortiger Gesetzeslage überwiegend eingeschläfert werden müssen. Um diesen Zustand zukünftig ändern zu können, hat der Bundesstaat New South Wales seit Juli 1999 eine generelle Transponderpflicht für Hunde und Katzen vorgeschrieben, denn nur so sind die Besitzer von illegal ausgesetzten Hunden zweifelsfrei zu ermitteln.

 

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie über folgende Adresse:

Virbac Tierarzneimittel GmbH (www.virbac.de),
Rögen 20,
23843 Bad Oldesloe
Telefon 04531-805105,
Telefax 04531-805100
juergen.bartz@virbac.de

April 2000, Dr. med. vet. Jürgen Bartz

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