Anpassung der Gebührenordnung
Liebe Mitglieder, entsprechend der Abstimmung in der Jahreshauptversammlung am 16.09.2023 und der nun erfolgten Eintragung in das Vereinsregister, ist die neue Zuchtordnung aktiv und somit auch das Thema der Doppelbelegung. Wie schon auf der Züchtertagung und auf der Jahreshauptversammlung angesprochen, ist eine Anpassung der Kosten für die DNA-Analyse notwedig, da sich der Aufwand für die Erstellung der DNA-Analyse verdoppelt bis vervielfacht. Dies spiegelt sich nun auch in den akuellen Preisen der Gebührenordnung wieder. Die Gebühr für die DNA-Analyse bei einer Einfachbelegung bleibt unverändert bei 35,- €. Überblick der Verwandschaftsgrade
Die entstehenden Mehrkosten bei der Doppelbelegung müssen wir an die Züchter, die diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen, weiterreichen. Entsprechend Vorstandsbeschluss ist die neue Gebührenordnung ab dem 02.01.2024 in Kraft getreten.
Euer AC-Vorstand
Gebührenordnung_2024-01-02
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