https://www.akita.de/club/aufgaben/anpassung-der-gebuhrenordnung.shtml

Anpassung der Gebührenordnung


zum 01.07.2023

 
Vorstand

Liebe Mitglieder,

die allgemeine Verteuerung des Lebens macht leider auch vor dem Vereinsgeschehen nicht Halt.
Im Zuge diverser Preiserhöhungen sahen wir uns gezwungen, nun auch die Gebührenordnung in einigen Punkten anzuheben.

Nach der akuten Erhöhung der GOT-Gebührenordnung, zog auch unser HD-Auswerter gezwungenermaßen die Gebühren an. Daraus resultieren höhere Kosten bei der HD- und ED-Auswertung.

Da auch die Kilometerpauschalen für alle Beteiligten (wie Zuchtrichter, Zuchtwarte und Verhaltensprüfer) erhöht werden mussten, steigen nun leider auch die Kosten für Zuchtzulassung und Verhaltenstest ein wenig. Dasselbe greift für Zwingerbesichtigungen und Wurfabnahmen.

Neu in der Gebührenordnung findet sich die Zuchtzulassungsgebühr für Einzelzuchtzulassungen. Um das Ausufern von Einzelzuchtzulassungen einzudämmen, haben nun auch wir im AC uns an die Gebührenordnung kooperierender Vereine angepasst und die Gebühr für die Einzel-ZZL erhöht.

Durch die Anpassung der Gebührenordnung des VDH, mussten wir die Gebühren für Auslandsanerkennungen auch anpassen.

Da wir administrativ sehr viel Postversand im Bereich Zucht haben, der nicht zu Lasten der Allgemeinheit in der Mitgliedschaft gehen sollte, wird zukünftig eine Versandkostenpauschale für jeden anfallenden Postversand herangezogen.

Auch für uns ist eine Erhöhung der Gebühren – wenn sie auch moderat ausfällt – keine schöne Sache. Jedoch sind wir als Vorstand verpflichtet, den Verein am Laufen zu halten und müssen dementsprechend leider auch Mehrkosten, die auf uns zukommen, an die Mitglieder/Züchter, die diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen, weiterreichen.

Entsprechend Vorstandsbeschluss tritt die neue Gebührenordnung ab dem 01.07.2023 in Kraft.


Wir hoffen auf Euer Verständnis.

Euer AC-Vorstand