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Urlaub mit dem Hund in Europa

 
Europakarte

Um keine bösen Überraschungen bei der Einreise mit Hund oder Hunden in das gewählte Urlaubsland zu erleben, sollten Sie sich  vor Urlaubsantritt mit den jeweiligen Einreisebestimmungen des Landes vertraut machen.
Vergessen Sie dabei auch nicht die Bestimmung der Länder zu beachten, durch die Sie durchfahren oder in denen Sie zwischenlanden, um zum Urlaubsziel zu gelangen!

EU-Bestimmung:
Gelten für alle EU-Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Die Verordnung 998/2003 besagt, dass Heimtiere zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein müssen (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Heimtiere, die ab dem 4.7.2011 neu zu kennzeichnen sind, müssen zwingend mit einem Microchip (ISO-Norm 11784 entspricht HDX- oder FDX-B- Übertragung) ausgestattet werden. Erst nach der Kennzeichnung und der eindeutigen Identifikation des jeweiligen Tieres darf die für Reisen innerhalb der EU notwendige Tollwutimpfung erfolgen und im Heimtierausweis eingetragen werden.
Bei Reisen muss der blaue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde. Die deutsche Tollwut-Verordnung wurde am 20.12.2005 dem EU- Entscheid 2005 / 91 / EG angepasst. Danach muss ein Welpe bei Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt. Die Impfung muss entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers wiederholt werden. Eine Wiederholungsimpfung ist dann unmittelbar gültig. Ihr Tierarzt bzw. Ihre Tierärztin berät Sie gerne.
Die Mitgliedstaaten gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein EU-Ausweis mitgeführt wird, es gechippt ist und es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein (vom Tierarzt zu bestätigen). Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. In diesem Fall muss die Mutter die Einreisebedingungen erfüllen.
Die Verordnung 998/2003 gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung sind, hierfür gibt es besondere Regelungen für den Handel mit Tieren. Ebenfalls Anwendung finden die Regelungen für den Handel mit Tieren, wenn mehr als fünf Heimtiere mitgeführt werden.
Einige Länder haben nationale Sonderregeln, die zu beachten sind!

Weitere Infos auf  www.petsontour.de