Die Zuchtordnung des Akita Club e.V.
Zuchtordnung (Stand: 16.09.2023)
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Zuchtziel des Akita Club ist es einen Akita, bzw. einen Amerikanischen Akita zu züchten, der sich am Idealmaß des jeweils gesetzten Standards orientiert, und dabei wesensfest und gesund ist. Die Zuchtrichtlinien des Akita Club schreiben daher vor, dass grundsätzlich mit Akita und Am. Akita gezüchtet werden darf, die frei von Hüftgelenksdysplasie (HD - A) oder mit HD -Übergang (HD - B) ausgewertet worden sind. Alle zur Zucht zugelassenen Hunde müssen frei von Augenerkrankungen sein. Dies wird anläßlich einer Augenuntersuchung geprüft, die nur von entsprechend geschulten Tierärzten durchgeführt werden darf. Weiterhin muss eine sogenannte „Gebißbescheinigung" vorgelegt werden, in der die Anzahl der Zähne, der Gebißschluß und eventuelle Schmelzdefekte usw. durch den Tierarzt bescheinigt werden. Zudem muss der Hund durch einen ausbildungsberechtigten VDH-Zuchtrichter zur Zucht zugelassen werden, dass heißt es wird überprüft, ob der Akita im Phänotyp und im Wesen der Standardbeschreibung so weit entspricht, dass man mit ihm züchten darf. Fehler, die einen Akita oder Am. Akita grundsätzlich von der Zucht ausschließen, sind zum Beispiel nicht aufrecht getragene Ohren, Langhaar, hängend getragene Rute, Gebißfehler, Augenerkrankungen wie zum Beispiel PRA, deutliche Augenlidfehler (Entropium, Ektropium), ängstliche oder übersteigert aggressive Hunde, Mißbildungen jeder Art, zu kleine oder zu große Hunde etc. Ausführliche Informationen zu den Zuchtrichtlinien finden Sie für den Akita unter "Der Standard des Akita" und für den Amerikanischen Akita unter "Der Standard des Am. Akita" sowie in der Zuchtordnung und der Zuchtzulassungsordnung des Akita Club. |
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